Kosten

Physiotherapeutische Leistungen werden mit einer ärztlichen Verordnung über die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse bzw. Unfall- oder Invalidenversicherung bezahlt.

Alle Behandlungen können Sie auch ohne Verordnung als Selbstzahler*in beziehen. Die Kosten werden entsprechend privat verrechnet.

  • “Die tiefe Ruhe ist die Bewegung in sich selbst.” (Laotse)