Kosten
Physiotherapeutische Leistungen werden mit einer ärztlichen Verordnung über die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse bzw. Unfall- oder Invalidenversicherung bezahlt.
Alle Behandlungen können Sie auch ohne Verordnung als Selbstzahler*in beziehen. Die Kosten werden entsprechend privat verrechnet.
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“Die tiefe Ruhe ist die Bewegung in sich selbst.” (Laotse)